Das Suchtsystem im Landkreis Lörrach
EINE INTERNETSEITE DER KOMMUNALEN SUCHTBEAUFTRAGTEN
Drogenkonzeption für den Landkreis Lörrach
System der Drogen- und Suchthilfe
Informationen über: Niederschwellige Angebote | Substitution | Versorgung | Beratung | Therapie | Nachsorge | Selbsthilfegruppen
Niedrigschwellige Hilfen haben einerseits suchtpräventiven Charakter im Sinne einer Förderung von Lebenskompetenzen und dienen andererseits der Verhinderung weiterer gesundheitlicher und psychosozialer Schäden infolge von Substanzmissbrauch oder einer bereits bestehenden Abhängigkeit. Durch ihren präventiven Charakter ist hier eine Schnittstelle zur Suchtprävention gegeben.
Niedrigschwellige Hilfen sollen Komm- und Gehstrukturen aufweisen und beinhalten folgende Bereiche:
Streetworker / Straßensozialarbeiter des AKRM
Der Streetworker hat als Hintergrund eine aufsuchende oder nachgehende Sozialarbeit und ist als eigenständige Maßnahme zu betrachten. In seinem Mittelpunkt steht das aktive Bemühen um Kontakt zu Suchtmittelgefährdeten und Abhängigen außerhalb der Einrichtung. Das Aufgabengebiet erstreckt sich hierbei auf Sozialberatung, Stützung und Begleitung in konkreten Problemlagen und u.a. Motivation zur Inanspruchnahme weiterführender Hilfeangebote.
Sein Einsatzgebiet ist aus Kapazitätsgründen auf die Stadt Lörrach und aufgrund eines deutlichen Anstiegs von Drogenkonsumenten in Schopfheim beschränkt. Er betreut einen Personenkreis von ca. 100 Personen.
Die Finanzierung der Stelle erfolgt nach den PSB-Richtlinien des Landes.
Case-Management
Case-Management beinhaltet die nachgehende und koordinierende Sozialarbeit für chronisch mehrfach beeinträchtigte Drogenabhängige.
Zu den originären Aufgaben zählen:
- Motivierung zur Annahme von ärztlicher, psychologischer und anderer lebensnotwendiger Hilfe.
- Hilfe zur Selbsthilfe und zu einem selbständigen eigenverantwortlichen Leben (auch selbständige Bewältigung des Alltags und der Freizeitgestaltung).
- Hilfeplanung mit dem Klienten: Erstellung einer Grundakte, individuelle Ziele definieren und Zielhierarchie festlegen unter Beachtung vorhandener Ressourcen, Bestimmung der benötigten Hilfen und mitwirkenden Einrichtungen.
- Hilfen für Therapieabbrecher.
Obgleich der Case Manager eher Hilfen vermittelt, gehören auch die eigene Erbringung von Hilfen und Unterstützungsleistungen zu seinen Aufgaben.
Hierzu zählen:
- Information und Beratung
- Vermittlung in Substitution
- Psychosoziale Begleitung von Substituenten
- Vermittlung in Entgiftung
- Vermittlung in stationäre Therapie
- Ambulante Nachsorge nach stationärer/ambulanter Therapie
- Schuldner- und Sozialberatung
- Grenzüberschreitende Kooperation und Rückkehrhilfe (Schweiz und Frankreich).
Die Finanzierung der entsprechenden Stelle erfolgt nach den PSB-Richtlinien des Landes.
Kontaktladen Drehscheibe
Der Kontaktladen Drehscheibe wurde als niedrigschwellige Einrichtung in Kooperation mit dem Arbeitskreis Rauschmittel eingerichtet. Träger ist der Badische Landesverband für Prävention und Rehabilitation e.V.
Die Drogenhilfe Drehscheibe verfolgt zwei Ziele:
- Die Verbesserung der Drogen- und Suchthilfe für chronisch mehrfach beeinträchtigte Suchtkranke.
- Die Schaffung einer niedrigschwelligen Überlebenshilfe für deutsche Drogenabhängige des Landkreises und aus dem grenznahen Ausland. Die besondere Aufgabenstellung ergibt sich aus der Grenzlage zur Schweiz.
Das Angebot der Drehscheibe umfasst:
- ein Kontaktcafé (Einnahme warmer Mahlzeit möglich), welches täglich von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet hat;
- hygienische und sanitäre Einrichtungen wie Duschmöglichkeit, Spritzentausch, Abgabe von Kondomen, einfache Wundversorgung, Waschmaschine und Trockner;
- Information und Beratung bei persönlichen und sozialen Problemen;
- Angebot zur Freizeitgestaltung;
- Frauenfrühstück (einmal wöchentlich);
- Kleiderlager;
- Schuldnerberatung;
- Case-Management.
Spritzentausch
Ziel des Spritzentausches ist es, die beträchtlichen Ansteckungsrisiken für intravenös konsumierende Drogenabhängige zu verringern, Kontaktkontinuität zu ihnen herzustellen, deren Empfänglichkeit für präventive Botschaften zu erhöhen und einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit zu leisten. Hierbei werden Insulinspritzen à 1 ml mit eingeschweißter Kanüle im Tausch gegen gebrauchte Spritzen kostenlos von beteiligten Apotheken im Landkreis abgegeben. Falls keine gebrauchten Spritzen mitgebracht werden, ist der Selbstkostenpreis von 15 Cent zu bezahlen. Zum anderen werden für € 1.00 so genannte Flashboxen verkauft. Dies ist ein zigarettenschachtelgroß verpacktes Set mit zwei Spritzen, zwei Kanülen, Alkoholtupfer und Ascorbinsäure. Die Flashbox kostet im Einkauf € 1,24 und ist somit bei einem Abgabepreis von € 1.00 leicht subventioniert. Diese Abgabeform passt besonders gut zu den Gegebenheiten einer Apotheke. Damit kann sich der Kunde diskret, als wäre es eine Schachtel Schmerztabletten mit sterilem Spritzbesteck versorgen. Tatsächlich hat sich die Nachfrage nach Flashboxen eher bei Apotheken in kleinstädtischem bzw. dörflichem Umfeld etabliert.
Substitution ist mittlerweile ein verbreitetes und anerkanntes Behandlungsangebot bei Opiatabhängigkeit.
Substitution beseitigt nicht die Abhängigkeit. Die bisher konsumierte Droge (meist Heroin) wird nur durch einen ähnlich wirkenden Stoff (meist Methadon) ersetzt.
Substitution, weil:
- Bei optimaler Dosierung wird die Sucht gestillt und die Entzugserscheinungen verhindert.
- Die tägliche Drogenbeschaffung, verbunden mit Kriminalität und teilweise Prostitution, entfällt.
- Gesundheitliche Schädigungen durch verunreinigte Drogen werden vermieden, der Ersatzstoff ist ein pharmazeutisches, kontrolliert hergestelltes Produkt.
Die Vergabe- und die Einnahmeformen von Ersatzstoffen ermöglichen es, einige der sonst drohenden Gesundheitsrisiken zu verringern, z.B. Abszesse, Venenentzündungen, Hepatitis, HIV-Infektion, sowie die existentielle Sicherung und Stabilisierung zu ermöglichen. Dazu zählen auch die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und soziale Integration und die Heranführung an das Hilfesystem und Einleitung weitergehender Hilfe- und Behandlungsmöglichkeiten.
Die Substitution wird nicht von staatlichen Stellen durchgeführt. Vielmehr niedergelassene Ärzte erfüllen diese Aufgabe. Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Substitutionen ist das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) in Verbindung mit der dazugehörigen Verschreibungsordnung (BtmVV), welche die Einzelheiten der Durchführung der Substitution regeln.
Im Landkreis Lörrach besteht ein relativ gut ausgebautes dezentrales Netz (von Weil am Rhein über Grenzach-Wyhlen, Schopfheim und Zell i.W.) von substituierenden Ärzten, welche die Versorgung der Substituenten übernehmen.
Im Arbeitskreis substituierender Ärzte findet ein regelmäßiger fachlicher Austausch zwischen Ärzten, Drogenberatern und Apotheken statt. Das Ziel der Kooperation besteht vor allem darin, die Qualität der Behandlung zu sichern und weiter zu entwickeln. Bereits 1999 wurde ein Substitutionsausweis eingeführt, welcher durch den Arbeitskreis in Kooperation mit Freiburg entwickelt wurde. Des Weiteren bestehen wirksame Regelungen, dass eine Substitutionsbehandlung erst dann begonnen werden kann, wenn eine psychosoziale Betreuung gewährleistet ist. Die substituierenden Ärzte verweisen an die Sucht- und Drogenberatungsstellen, welche ihrerseits eine Stellungnahme gegenüber dem Arzt abgeben. Der Klient unterschreibt eine Schweigepflichtsentbindung. Der Klient erhält dann nach Beginn der Substitutionsbehandlung einen Substitutionsausweis, in dem alle Termine festgehalten werden.
Die Psychosoziale Begleitung zielt auf die Veränderungen der Lebensumstände und ergänzt den medizinischen Teil der Substitutionsbehandlung. Sie wird durch die Drogenberatungsstellen des Landkreises angeboten und durchgeführt.
Die PSB dient zunächst der persönlichen und sozialen Stabilisierung des Patienten und dann der nachhaltigen Verbesserung seiner Situation. Sie erstreckt sich von Akuthilfen, z. B. im Umgang mit Behörden und Justiz, bis zur Einleitung beruflicher Rehabilitation. In Einzelgesprächen und Gruppenangeboten wird das grundsätzliche Ziel verfolgt, die Leiden zu lindern, bereits eingetretene Störungen zu beheben, die bisherige Lebenssituation zu verbessern und die persönliche Autonomie zu fördern. Die konkrete Ziel- und Betreuungsplanung orientiert sich allerdings an dem Hilfebedarf des einzelnen Menschen unter Einbeziehung und Nutzen der vorhandenen persönlichen und sozialen Ressourcen. Die PSB ist ein dynamischer Prozess. Wie und wie lange die einzelnen Phasen durchlaufen werden, hängt jeweils vom Abhängigkeitsgrad und vom Gesundheitszustand des Klienten ab.
Ziele der psychosozialen Beratung und Begleitung:
- Soziale, psychische und körperliche Stabilisierung.
- Soziale Eingliederung, die je nach Person unterschiedliche Schwerpunkte haben kann.
- (Wieder-) Herstellung, Erhaltung und Stärkung sozialer Fähigkeiten.
- Entwicklung von Eigenverantwortlichkeit.
- Sicherstellung materieller Lebensgrundlagen wie finanzielle Mittel, Wohnung etc.
- Hilfe und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung.
- Hilfe bei der Tagesstrukturierung und der Freizeitgestaltung.
- Unterstützung bei der Schuldenregulierung und bei rechtlichen Problemen.
- Hilfe bei der beruflichen (Wieder-) Eingliederung.
- ggf. Einbeziehung des sozialen Umfeldes / Angehöriger.
- Im Rahmen der PSB kann auch eine Vermittlung in eine stationäre Langzeittherapie oder Entgiftungsbehandlung erfolgen.
Beratung ist ein Prozess mit unterschiedlichen Zielen, die zwischen Berater/innen und Klient/innen verhandelt werden müssen. Grundsätzlich sollte die Freiwilligkeit und Eigenverantwortlichkeit der Klient/innen vorausgesetzt werden.
Die Dauer der Beratung ist abhängig vom Ziel und der während des Beratungsprozesses erfolgten Reflektion hinsichtlich der Erreichbarkeit des Zieles. Es kann sich um eine kurzfristige Informationsvermittlung handeln oder um eine kurz-, mittel- oder längerfristig angelegte Unterstützung zur Problemlösung. In der Regel erfolgt Beratung nach einer Erstanfrage, die persönlich, telefonisch oder durch elektronische Medien (E-Mail) erfolgen kann. Wird ein Beratungstermin vereinbart, so sollte dieser zeitnah zur Anfrage möglich sein (Beratung sofort).
Nach der ersten Kontaktaufnahme folgt ein Erstgespräch, in dem bereits entschieden werden soll, ob weitere Gespräche notwendig sind. Hier sollte bereits das Beratungsziel deutlich werden und in diesem Zusammenhang die voraussichtliche Dauer der Beratung eingeschätzt werden.
Beratung soll abgegrenzt werden von der Behandlung. Während des Beratungsprozesses soll schnellstmöglich entschieden werden, ob eine Behandlung notwendig ist. Ebenfalls soll über die Inanspruchnahme anderer unterstützender Hilfen entschieden werden. Beratung von betroffenen suchtkranken Menschen muss nicht grundsätzlich das Erreichen von Abstinenz zum Ziel haben.
Unter Therapie versteht man die Behandlung von Krankheiten unter Anwendung von wissenschaftlich hinreichend begründeten (psychologischen) Methoden auf Patienten. Wie in vielen anderen medizinischen Bereichen erfolgt die Behandlung Suchtkranker ambulant, teilstationär und/oder stationär. In der Suchtkrankenhilfe kommen dabei insbesondere verhaltenstherapeutische, systemisch-familientherapeutische und analytisch-tiefenpsychologische Verfahren zur Anwendung. Generelle Behandlungsziele sind die Nachreifung und Stabilisierung der Persönlichkeit und die Rehabilitation und Reintegration des Abhängigen. Entscheidende Elemente sind dabei die Motivierung des Abhängigen und Maßnahmen zur Vorbeugung von Rückfällen.
Die Behandlung gliedert sich in:
- Kontakt- und Motivationsphase,
- Entgiftungsphase (körperlicher Entzug),
- Entwöhnungsbehandlung,
- Nachsorge- und Rehabilitationsphase und
- Rückfall-Vorbeugung.
Am Beispiel der Alkoholabhängigkeit lässt sich dieser Behandlungsablauf folgendermaßen beschreiben:
In der ersten Phase geht es darum, den Alkoholismus zu erkennen, was aufgrund der Tendenz zur Verheimlichung der Sucht oft erst sehr spät geschieht. Der Betroffene muss dann zur Therapie motiviert werden, dabei ist u.a. der Einfluss von Selbsthilfegruppen wie den Anonymen Alkoholikern sehr hilfreich. In der Entgiftungsphase, die meist stationär durchgeführt wird, muss besondere Aufmerksamkeit auf Abstinenzerscheinungen gerichtet werden. Unter Umständen kann es zu einem Delirium kommen, das sich sowohl in psychischen Anzeichen wie Desorientiertheit, Halluzinationen und Stimmungsschwankungen als auch körperlich mit Erbrechen, Blutdruckschwankungen, Zittern und eventuell sogar epileptischen Anfällen zeigt. Die Entzugsbehandlung dauert meist 1 - 4 Wochen. In der Entwöhnungsphase soll der Betroffene lernen, ohne Alkohol zu leben; es werden vielfältige psychotherapeutische Maßnahmen eingesetzt. Der Betroffene soll beispielsweise durch die Gruppentherapie erneut Eigenverantwortung entwickeln und größeres Selbstbewusstsein aufbauen. In der Arbeit mit Angehörigen wird versucht, die oft gestörten familiären Beziehungen zu verbessern. Diese Phase kann 6 Wochen, aber auch bis zu 6 Monaten dauern. In der folgenden Nachsorge- und Rehabilitationsphase geht es um eine langfristige Stabilisierung des Betroffenen, dabei spielt die Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Beruf und das gewohnte Umfeld eine entscheidende Rolle. Zur Vorbeugung von Rückfällen ist das Treffen mit anderen Betroffenen in Selbsthilfegruppen oft sehr hilfreich.
Nachsorgeangebote dienen der Sicherung des Behandlungserfolges (u. a. der Abstinenz) ambulanter und/oder stationärer Rehabilitationsmaßnahmen und der weiteren Unterstützung der Klient/innen beim Transfer der Behandlungsergebnisse in ihren Alltag.
Zentrales Ziel ist es, alltägliche und nicht alltägliche Krisen zu bewältigen und damit den bisher erreichten Rehabilitationserfolg zu sichern und weiter zu stabilisieren.>
Der Nachsorge muss eine Bearbeitung der Suchtproblematik in ambulanter, teilstationärer und/oder stationärer Form vorausgegangen sein.>
Sie umfasst alle Angebote, die im Anschluss an eine Behandlung/Rehabilitation das bisher Erreichte sichern. In Lörrach sind dies:
- Betreutes Wohnen
- Freizeitangebote
- Selbsthilfegruppen
- Ambulante Reha-Maßnahmen
Die Selbsthilfe bei Suchtkranken hat insbesondere bei der Überwindung der Alkoholabhängigkeit eine lange Tradition. Ohne das stabilisierende und unterstützende Wirken in Selbsthilfegruppen wären die professionellen Hilfen weit weniger wirksam.
Selbsthilfegruppen bieten all denen Hilfe an, die ihre Abhängigkeitserkrankung überwinden wollen, wie auch denen, die bereits einen Ausstieg aus der Sucht erreicht haben (Nachsorge).
Von einer Suchterkrankung ist die ganze Familie betroffen. Daher benötigen auch Angehörige Unterstützung und Beratung. Selbsthilfegruppen bieten co-abhängigen Angehörigen die Möglichkeit, eigene Verhaltensmuster zu erkennen und sie zu reflektieren, bzw. zu bearbeiten.
Zentrales Merkmal der Selbsthilfegruppen ist die Anonymität. Das bedeutet, dass sich die Gruppenmitglieder stets nur mit Vornamen vorstellen und ansprechen.
Eine Übersicht über bestehende Selbsthilfegruppen im Landkreis Lörrach bietet der Führer der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen im Landratsamt Lörrach.