Suchthilfe

Substitution

Die Substitution im Landkreis Lörrach wird von einem recht gut ausgebautem dezentralen Netz (von Weil am Rhein über Grenzach-Wyhlen, Schopfheim und Zell i.W.) substituierender Ärzte versorgt.

Die Zuweisung zu diesen Ärzten erfolgt über die Suchtberatungsstellen im Landkreis. Hintergrund ist, dass eine Substitutionsbehandlung erst dann begonnen werden kann, wenn eine psychosoziale Betreuung durch eine Beratungsstelle gewährleistet ist. Die Sucht- und Drogenberatungsstelle gibt ihrerseits eine Stellungnahme gegenüber dem Arzt ab. Der Klient unterschreibt eine Schweigepflichtsentbindung. Der Klient erhält dann mit Beginn der Substitutionsbehandlung einen Substitutionsausweis, in dem alle Termine festgehalten werden

Die beteiligten Fachkreise haben sich zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen. Im „Qualitätszirkel Substitution“ findet ein regelmäßiger fachlicher Austausch zwischen Ärzten, Drogenberatern und Apotheken statt. Das Ziel der Kooperation besteht vor allem darin, die Qualität der Behandlung zu sichern und weiter zu entwickeln.

Bereits 1999 wurde der Substitutionsausweis eingeführt, welcher durch den Qualitätszirkel in Kooperation mit Freiburg entwickelt wurde.

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