Das Suchtsystem im Landkreis Lörrach
EINE INTERNETSEITE DER KOMMUNALEN SUCHTBEAUFTRAGTEN
Suchtprävention
Maßnahmen
Suchtprävention soll darauf abzielen, der Entstehung von substanzbezogenen und nichtstofflichen Abhängigkeiten/Süchten und den damit verbundenen psychosozialen Störungen vorzubeugen.
Die Aufgaben zur Suchtprävention umfassen die drei Bereiche
- primäre,
- sekundäre und
- teritäre Suchtprävention.
Zu den Präventionsmaßnahmen der ambulanten Suchthilfe zählen v. a.:
- Personale Prävention zur Förderung von protektiven Faktoren (Schutzfaktoren) sowie der Förderung von Lebenskompetenzen,
- Multiplikator/innenaus- und -fortbildung,
- Massenkommunikative Maßnahmen zur Information, Aufklärung und Motivierung der Bevölkerung und
- die fachliche Begleitung dieser Maßnahmen,
- Strukturelle Prävention im Sinne flankierender Maßnahmen wie Mitarbeit in Gremien, Arbeitskreisen, Runden Tischen etc. zur Vernetzung von Präventionsangeboten und zur Förderung der Zusammenarbeit aller relevanter Institutionen,
- Geschlechtsspezifische Angebote.
Prävention muss mit ihren Angeboten auch vor Ort gehen (Geh-Struktur).
Zielgruppen sind hierbei:
- Familien (Eltern, Schwangere, Ehepartner, Kleinkinder und Kinder, Jugendliche)
- Kindergärten und Horte (Kinder, Eltern, Erzieher/innen, Kindergartenträger)>
- Schulen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiter/innen, Eltern)>
- Gemeinden (Bürgermeister/innen und Gemeinderäte, Gemeindeverwaltungen)
- Kinder- und jugendspezifische Einrichtungen (Heime, Jugendzentren, Jugendtreffs u.a.)
- Vereine (Vereinsleitungen, Sport- und Spartenleiter/innen, Kinder, Jugendliche, Erwachsene als Vereinsmitglieder)
- Betriebe (Betriebsleitungen, Personalleiter/innen, Sozial- und Gesundheits-berater/innen / -beauftragte, Betriebsrat / Personalrat, Betriebsärzt/innen, Mitarbeiter/innen)
Der Landkreis Lörrach setzt sich dafür ein, dass alle Fachkräfte, die sich pädagogisch mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen, Suchtvorbeugung als Teil ihrer Erziehungsaufgabe betrachten. Schon im Kindergarten und in der Grundschule kann mit der Suchtprävention begonnen werden.